Allgemeine Verkaufsbedingungen

Klausel 1 – Anwendungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen LEUK SOLUTIONS UNIPESSOAL, LDA., im Folgenden LEUK genannt, und dem KUNDEN und gelten für alle Bestellungen, Anweisungen und Lieferungen von Waren, Geräten, Materialien und Dienstleistungen von LEUK, wobei sie allen nicht schriftlich fixierten Gebräuchen oder Vereinbarungen vorgehen.
  2. Ergänzungen, Ausschlüsse oder Änderungen an diesen allgemeinen Bedingungen, besonderen Bedingungen und den Bestellungen, die zur Ausführung und Lieferung von Waren, Materialien und Dienstleistungen führen, sind nur gültig, wenn sie von LEUK in einem schriftlichen Dokument vollständig akzeptiert wurden, auch wenn dies in Form von Korrespondenz erfolgt.
  3. Kataloge, Prospekte oder Werbematerialien dienen lediglich der Information und haben keinen vertraglichen oder bindenden Charakter.

Klausel 2 – Bestellungen und Besondere Bedingungen

  1. Bestellungen von Waren, Geräten, Materialien und Dienstleistungen von LEUK sind nur gültig, wenn sie schriftlich per Bestellschein, Kaufauftrag oder unterzeichnetem und gestempeltem Angebot übermittelt werden, das bei LEUK per Post oder E-Mail eingeht, die Referenz/Nummer des entsprechenden LEUK-Angebots enthält und den Preis, die Frist sowie die allgemeinen Lieferbedingungen oder besonderen Bedingungen angibt, ordnungsgemäß datiert und unterzeichnet.
  2. Unter „besonderen Bedingungen“ oder „Bestellungen“ werden die im Bestellschein formalisierten Vereinbarungen mit ausdrücklicher Annahme durch LEUK verstanden.
  3. Die Beziehungen zwischen LEUK und dem KUNDEN richten sich ausschließlich nach den besonderen Bedingungen jeder Bestellung und den Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen.
  4. Die Stornierung von bei LEUK eingegangenen Bestellungen verpflichtet den KUNDEN zur Zahlung aller Auslagen, daraus resultierenden Verluste und entgangenen Gewinne, insbesondere bereits für die Ausführung der Geräte erworbene Rohstoffe, der Stundensatz für die geleistete Vorbereitungsarbeit oder der Stillstand von Maschinen und anderen Produktionsmitteln.

Klausel 3 – Angebote

  1. Angebote sind für einen Zeitraum von dreißig Tagen ab dem Ausstellungsdatum gültig, vorbehaltlich einer Überprüfung nach Erhalt und Analyse der Dateien und sonstigen Mitteilungen, die für die Lieferung von Waren, Geräten, Materialien und Dienstleistungen erforderlich sind, wobei dem KUNDEN jede etwaige Aktualisierung mitgeteilt wird.
  2. Die in den Angeboten von LEUK enthaltenen Beträge enthalten keine Steuern, insbesondere nicht die Mehrwertsteuer (MwSt.) oder die geltenden gesetzlichen Gebühren.

Klausel 4 – Materialien und Informationen

Der KUNDE verpflichtet sich, LEUK innerhalb der bei der Übersendung des Angebots festgelegten Frist alle für die ordnungsgemäße und korrekte Ausführung des Auftrags erforderlichen Elemente zur Verfügung zu stellen, insbesondere alle für die Herstellung der im Auftrag enthaltenen Geräte und Materialien erforderlichen und bestimmten Elemente, per direkter Übergabe oder per E-Mail.

Klausel 5 – Fristen

  1. Die Ausführungsfrist für die Bestellung beginnt mit dem Erhalt des Bestellscheins durch LEUK oder gegebenenfalls mit dem Erhalt der Anweisungen und sonstigen Informationen, die der KUNDE zu liefern verpflichtet ist, je nachdem, was später eintritt, und wird mit diesem vereinbart.
  2. Die Lieferfrist wird ab dem Datum berechnet, an dem die Bestellung gemäß Punkt 1 dieser Klausel wirksam wird.
  3. Von LEUK kann kein Schadenersatz für etwaige Schäden verlangt werden, die aus einer Verlängerung der Ausführungsfristen aufgrund der Nichterfüllung von Verpflichtungen des KUNDEN in Bezug auf die Erteilung von Anweisungen oder Schwierigkeiten bei der Verwendung der bereitgestellten Elemente resultieren, oder in Situationen, die auf die Nichteinhaltung von Verpflichtungen unserer Lieferanten zurückzuführen sind.

Klausel 6 – Preis

  1. Die Preise sind im Angebot festgelegt.
  2. Aufgrund einer Änderung der Umstände, die die Ausführung des Auftrags erschwert hat, behält sich LEUK das Recht vor, eine Preisanpassung vorzunehmen; wird diese vom KUNDEN nicht akzeptiert, ist LEUK von der Ausführung des Auftrags befreit, ohne dass ihr hierfür eine Haftung auferlegt werden kann.

Klausel 7 – Zahlungsbedingungen

  1. Die Zahlung erfolgt innerhalb der in der Rechnung festgelegten Frist gemäß den in den allgemeinen oder besonderen Bedingungen festgelegten Bestimmungen.
  2. Bis zur Festlegung anderer Bedingungen erfolgen Transaktionen mit Neukunden gegen Vorkasse per Banküberweisung oder durch einen vom KUNDEN ausgestellten Scheck.
  3. Die Zahlung aller Rechnungen erfolgt am Hauptsitz von LEUK in der Stadt Barcelos oder in der Niederlassung in derselben Gemeinde oder per Banküberweisung auf eines der angegebenen IBAN-Konten.
  4. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer hinzu, die nach dem jeweils geltenden gesetzlichen Satz berechnet wird.
  5. Der Eigentumsübergang an den bestellten Waren gilt erst nach der vollständigen und tatsächlichen Zahlung des Preises als erfolgt.

Klausel 8 – Zahlungsverzug und Nichterfüllung

  1. Im Falle eines Zahlungsverzugs gegenüber den auf der Rechnung angegebenen Terminen ist der KUNDE verpflichtet, an LEUK Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen, unbeschadet des Rechts von LEUK auf sofortige Einstellung der Lieferungen und Entschädigung für etwaige durch diese Nichterfüllung verursachte Schäden.
  2. Unbeschadet der Bestimmungen des vorstehenden Absatzes gibt die Nichtzahlung des Preises durch den KUNDEN der LEUK zusätzlich zu den gesetzlich oder durch besondere Bedingungen festgelegten Rechten das Recht, alle anderen vereinbarten Lieferungen sofort und ohne Vorankündigung bis zur vollständigen Begleichung der fälligen Schuld einzustellen.

Klausel 9 – Verpackung, Versand, Transport und Abnahme

  1. Es liegt in der Verantwortung von LEUK, die in der Bestellung genannten Geräte bei Bedarf so zu verpacken, dass sie gegen normale Handhabung beim Transport geschützt und als für den KUNDEN bestimmte LEUK-Ware erkennbar sind.
  2. Jede andere Verpackung der in der Bestellung genannten Geräte muss mit der Vertriebsabteilung von LEUK vereinbart werden, wobei LEUK dem KUNDEN Kosten für besondere Verpackungsbedingungen in Rechnung stellen kann.
  3. Die von LEUK angegebenen Lieferfristen ergeben sich aus Klausel 5 dieser allgemeinen Bedingungen, wobei LEUK nicht für Lieferverzögerungen haftbar gemacht werden kann, die auf Dritte in der Logistikkette zurückzuführen sind.
  4. Der Versand gilt ab dem Zeitpunkt als erfolgt, an dem dem KUNDEN mitgeteilt wird, dass die Ware versandbereit ist, oder, falls ein Kontakt nicht möglich ist, ab dem Datum des Frachtbriefs für die Ware.
  5. Falls die Ware innerhalb von 10 Tagen nach der im vorstehenden Punkt genannten Mitteilung nicht vom KUNDEN angenommen wird, stellt LEUK die entsprechende Rechnung aus und behält sich zudem das Recht vor, Lagerkosten zu berechnen.
  6. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt der Transport der im Bestellschein enthaltenen Waren oder Geräte auf Rechnung des KUNDEN, auch wenn LEUK diesen auf dessen Wunsch veranlasst; in diesem Fall wird er dem KUNDEN in Rechnung gestellt.
  7. Auf Wunsch des KUNDEN kann LEUK die Sendung versichern, deren Kosten der KUNDE trägt.
  8. Den Bestellungen liegt stets das entsprechende Transportdokument mit klarer und ausdrücklicher Angabe der Art und Menge der Lieferung bei.
  9. Alle Waren und Geräte müssen vom KUNDEN oder einem von ihm benannten Empfänger geprüft werden. Für alle rechtlichen und vertraglichen Zwecke gilt die Prüfung der gelieferten Waren und Geräte als gemäß den von LEUK vorgelegten Bedingungen durchgeführt, wenn der KUNDE die entsprechende Erklärung nicht innerhalb von maximal achtundvierzig Stunden ab dem Datum der Lieferung unterzeichnet und an LEUK zurücksendet.

Klausel 10 – Eingeschränkte Garantie

  1. LEUK gewährt eine Garantie von fünf Jahren auf eigene Produkte und von zwei Jahren auf Handelswaren gemäß den Bedingungen der eingeschränkten Garantie und wird nach eigenem Ermessen den KUNDEN entschädigen, reparieren oder ersetzen, wenn Mängel auftreten, die die bestimmungsgemäße Verwendung verhindern oder einschränken.
  2. Zu diesem Zweck muss jeder Vorbehalt, jede Reklamation oder jeder festgestellte Mangel LEUK innerhalb der Garantiezeit schriftlich über unser Formular zur Materialrücksendung (RMA LEUK060.0) mitgeteilt werden, zusammen mit der entsprechenden detaillierten Begründung und unter Beachtung der Anweisungen auf dem Formular.
  3. Nach Prüfung der Reklamation und im Falle einer Annahme wird LEUK nach eigenem Ermessen die kostenlose Reparatur und den Austausch der beanstandeten Geräte oder die Rückerstattung an den KUNDEN veranlassen.
  4. Es wird hiermit festgelegt, dass die Mitteilung eines Mangels, unabhängig von dessen Art, nicht zur Auflösung des zwischen dem KUNDEN und LEUK geschlossenen Liefervertrags führt; die Haftung von LEUK beschränkt sich bei Annahme der Reklamation nach eigener Wahl auf die Reparatur, den Ersatz der mangelhaften Waren oder die Rückerstattung an den KUNDEN.
  5. Die von LEUK gewährte eingeschränkte Garantie erlischt, wenn die Installation und Montage der Produkte durch einen Installateur erfolgt, der nicht von LEUK zertifiziert ist.
  6. Der KUNDE ist nicht berechtigt, Zahlungen von Rechnungen zurückzuhalten oder eigenmächtige Abzüge wegen mangelhafter Waren oder Geräte vorzunehmen.
  7. Der Weiterverkauf der vom KUNDEN bereitgestellten Produkte führt zum sofortigen Erlöschen der von LEUK gewährten eingeschränkten Garantie.
  8. Den Bestellungen liegt stets das entsprechende Transportdokument mit klarer und ausdrücklicher Angabe der Art und Menge der Lieferung bei.

Klausel 11 – Mangelhafte Produkte

  1. Im Sinne der im vorstehenden Abschnitt genannten eingeschränkten Garantie gelten Produkte nicht als mangelhaft, wenn die folgenden Situationen eintreten:
    1. Normaler Verschleiß oder natürliche Alterung von Lampen und LEDs;
    2. Natürliche Abweichungen in Farbe und Textur der Oberflächen;
    3. Farbschwankungen bei Aluminiumlackierungen;
    4. Produkte, an denen vom KUNDEN Änderungen vorgenommen wurden;
    5. Produkte, die unter Missachtung der Montageanleitung von LEUK montiert oder installiert wurden;
    6. Von Dritten gelieferte Produkte, die nicht in von LEUK gelieferte Produkte integriert sind;
    7. Verbrauchsmaterialien.
  2. In jedem Fall müssen die Produkte in einer trockenen, belüfteten Umgebung verwendet werden, die vor natürlichen Einflüssen geschützt ist, bei Temperaturen zwischen 18°C und 22°C und einer relativen Luftfeuchtigkeit zwischen 50% und 70%.

Klausel 12 – Höhere Gewalt

  1. Als höhere Gewalt gilt jedes unvorhersehbare oder zufällige Ereignis außerhalb des Willens von LEUK, das nachweislich die rechtzeitige Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen verhindert.
  2. Als Fälle höherer Gewalt gelten, sofern sie die in Nummer 1 genannten Bedingungen erfüllen, folgende Tatsachen:
    1. Krieg oder Feindseligkeiten, Unruhen oder Störungen der öffentlichen Ordnung, Raubüberfälle, Erdbeben, Überschwemmungen, Brände oder sonstige Naturkatastrophen;
    2. Unfälle, Arbeitsstörungen wie Streiks, die die Nutzung von Transportmitteln, Einrichtungen oder der Ausrüstung des Herstellers verhindern, sowie Transportschwierigkeiten, schwere mechanische Pannen ohne Ersatzgeräte oder die Nichteinhaltung von Verpflichtungen durch Lieferanten, insbesondere Stromausfälle.
  3. In Fällen höherer Gewalt, die die Erfüllung der von LEUK übernommenen Verpflichtungen verhindern, behält sich LEUK das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung und mit sofortiger Wirkung die Lieferungen einzustellen oder die Bestellung des KUNDEN zu stornieren, wobei sie durch die Lieferung des bereits ausgeführten Teils entlastet wird und der Preis proportional gemindert wird.

Klausel 13 – Vertraulichkeit

  1. Der KUNDE verpflichtet sich, alle von LEUK erhaltenen Daten, Informationen, Aufzeichnungen, Prozesse und das „Know-how“, die als vertraulich gekennzeichnet sind, streng vertraulich zu behandeln und deren Inhalt ohne vorherige Zustimmung von LEUK Dritten nicht zugänglich zu machen.
  2. Die oben genannten Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten nicht für Daten, Informationen und Aufzeichnungen, die:
    1. zum Zeitpunkt ihres Erhalts bereits öffentlich bekannt sind oder dies nach ihrem Erhalt gemäß geltendem Recht werden;
    2. der KUNDE nachweislich bereits zum Zeitpunkt des Erhalts in seinem rechtmäßigen Besitz hatte, ohne dass sie direkt von LEUK bezogen wurden.

Klausel 14 – Gerichtsstand bei Rechtsstreitigkeiten

Unbeschadet der Möglichkeit der Parteien, eine Schiedsvereinbarung gemäß der Richtlinie 2013/11/EU des EP und des Rates vom 21.05 (ADR-Richtlinie) zu treffen, sind für alle aus diesen allgemeinen und besonderen Bedingungen resultierenden Fragen, einschließlich derer, die sich auf deren Auslegung, Gültigkeit oder Wirksamkeit beziehen, ausschließlich die Gerichte des Bezirks Barcelos zuständig, unter ausdrücklichem Verzicht auf jeden anderen Gerichtsstand, sofern keine Verlegungsklausel vorliegt.

Der durch diese allgemeinen Bedingungen und die besonderen Bedingungen jeder Bestellung gestaltete Vertrag unterliegt dem portugiesischen Recht und den Bestimmungen der Verträge der Europäischen Union gemäß den im Unionsrecht festgelegten Bedingungen.

Überarbeitet im Januar 2026.